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Drei Fragen an Matthias Michel zu Demenz als Politikum

Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Thema Demenz hat Matthias Michel, Ständerat für die FDP Kanton Zug, das Thema von einer politischen Seite beleuchtet.

März 2024, Seraina Müller

  1. Demenz ist schon seit 20 Jahren auf der politischen Agenda in Bern. Wo stehen wir heute? Und was ist im Moment dringend anzugehen, damit die Demenzpolitik vorwärtskommt?
    Während der ersten Phase ging es vor allem um Datengrundlagen und Monitoring. Danach wurde die Demenzstrategie 2014-2019 und in der Folge die Nationale Plattform Demenz lanciert. Damit sind zwei wichtige Schritte getan, nämlich die Sensibilisierung und die Vernetzung. Jetzt geht es darum, die Forschung zu unterstützen, damit wir vorankommen, um mehr über die Ursachen von Demenz zu erfahren und den Betroffenen bessere Therapien und Medikamente anbieten zu können. Der Schweizerische Nationalfonds tut dies bereits mit entsprechenden neuen Ausschreibungen für Forschungsprogramme. Demenz bringt eine starke Abhängigkeit mit sich, und das Ziel der Forschung muss es sein, durch Ursachenerforschung die Entwicklung wirksamer Medikamente und Therapien zu ermöglichen. Diese führen dann zu mehr Unabhängigkeit für die Betroffenen sowie ihr Umfeld. Dies ist auch für das ohnehin überlastete Gesundheitssystem von grosser Relevanz und Bedeutung. Es besteht daher ein öffentliches Interesse, da eine grosse Zahl von Menschen betroffen ist und mit zunehmender Zahl eine Belastung für die Angehörigen und die Gesellschaft entsteht.

  2. Menschen mit Demenz brauchen besondere Pflege und Betreuung. Was unternimmt hier die Politik?
    Die Politik wendet sich zunehmend den Rahmenbedingungen für Menschen mit Demenz zu: In einem ersten Anlauf wird versucht, die Finanzierung der Pflege zu verbessern. Die derzeitige Finanzierung der Pflege über die Krankenversicherung setzt hier Grenzen, da sie eine klare Trennung zwischen der Pflege durch Fachpersonal und der Betreuung durch Nicht-Fachleute bzw. in den meisten Fällen durch Angehörige vorsieht. Nur erstere wird von der Krankenversicherung übernommen, da diese in der Regel in einer Pflegeeinrichtung erfolgt, während die Betreuung von Demenzkranken in der Regel über einen längeren Zeitraum zu Hause stattfindet. Dadurch entsteht eine Grauzone, denn solange kein Fachpersonal die Leistung erbringt, wird sie nicht über die Krankenversicherung finanziert. Hier muss eine neue Grundlage geschaffen werden. Eine entsprechende Motion für die Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz wurde (Nr. 19.4194) abgelehnt. Dafür wurde der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu erstellen, in dem er aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz verbessert werden kann, unabhängig vom Ort, an dem diese Leistungen erbracht werden (Postulat Nr. 22.3867). Es gibt bereits Beispiele, wie Lösungen aussehen könnten. Das Fürstentum Liechtenstein hat 2010 ein Betreuungs- und Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege eingeführt. Damit soll im ambulanten Bereich eine gleichwertige Unterstützung wie in stationären Einrichtungen erreicht werden.

  3. Und wie steht es mit der Betreuung durch Angehörige? Leider umfassen diese nicht einen ausreichenden Urlaub zur Betreuung von dauererkrankten Personen. Was ist zu tun, um die Betreuungssituation für Angehörige von Menschen mit Demenz zu zeitnah verbessern?
    Ja, auch die Bedeutung der Angehörigen rückt zunehmend in den politischen Fokus. Für den kurzfristigen Einsatz bei schwerer Krankheit wurden gerade die Möglichkeiten für eine kurzzeitige Freistellung pflegender Angehöriger durch die Einführung einer entsprechenden Pflegefreistellung (bis maximal 10 Tage pro Jahr für die Pflege von Erwachsenen) verbessert. Es zeigt sich aber, dass dies bei dauerhafter Pflege nicht ausreicht. Deshalb verlangt ein neues Postulat, das in der Frühjahrssession 2024 vom Ständerat angenommen wurde, einen Bericht über die Situation der pflegenden Angehörigen in der Schweiz. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es möglich und sinnvoll ist, auf Bundesebene eine einheitliche Rechtsstellung und damit Unterstützung für pflegende Angehörige zu definieren (Postulat Nr. 23.4333) Wie bei der Finanzierung liegt also auch hier eine Lösung noch nicht auf dem Tisch. Wir befinden uns hier also erst in der Phase der Analyse und der Prüfung von Lösungsansätzen.

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